eBook oder gedrucktes Buch?
Ich mag beides gerne. Allerdings haben eBooks für mich persönlich doch eine ganze Menge Vorzüge. Zum einen ist es natürlich deutlich leichter, einen eReader mit in den Urlaub zu nehmen als fünf dicke Romane. Auch zuhause weiß ich bald nicht mehr, wohin mit all meinen Büchern, die Regale platzen aus allen Nähten. Ein eReader ist leichter und handlicher als ein 500-Seiten-Wälzer in gebundener Ausgabe und somit auch im Bett oder auf der Couch deutlich bequemer zu lesen. Dazu kommt das integrierte Licht, das es mir ermöglicht, noch spät nachts im Bett zu lesen, ohne die Nachttischlampe anknipsen zu müssen und somit meinem Mann den wohlverdienten Schlaf zu rauben. Einen Nachteil haben eBooks allerdings: Sie lassen sich so schlecht vom Autor signieren 😉 Wenn ich also zu einer Lesung gehe (und das tue ich sehr gerne), stehe ich immer wieder vor der Frage: Buch kaufen und signieren lassen? Oder doch das eBook nehmen, aus den oben beschriebenen praktischen Gründen? Manche Autoren haben für dieses Dilemma mit Autogrammkarten vorgesorgt. Manchmal habe ich vom jeweiligen Autor schon ein älteres Buch zuhause, dann nehme ich einfach das zum Signieren mit und kaufe das neue Werk als eBook.
Buy local
Ich bin ein leidenschaftlicher Verfechter des lokalen Buchhandels! Wir haben in unserer Gemeinde gleich zwei ganz wunderbare Buchläden mit engagierten, freundlichen Mitarbeitern, gemütlicher Atmosphäre und vielen schönen Veranstaltungen. Beide Läden haben auch einen Online-Shop. Deshalb gibt es bei all meinen Rezensionen links zu den Online-Shops von AP Buch Baldham und dem Buchladen Vaterstetten. Zu den Gründen, warum man den lokalen (Buch-) Handel unbedingt unterstützen sollte, habe ich auch einen ausführlichen Beitrag geschrieben: Buchladen statt Amazon.
Rezension = Werbung?
Zunächst ein Wort zu meiner Rezensionspolitik: Die hier vorgestellten Bücher habe ich mir teils selbst gekauft oder ausgeliehen, teils habe ich sie als Rezensionsexemplare von Verlagen oder Autoren bekommen. In jeden Fall spiegelt die Rezension meine ehrliche Meinung zur Lektüre wieder, ich scheue auch bei Büchern, die mir kostenlos als Rezensionsexemplar zur Verfügung gestellt wurden, nicht davor zurück, auch mal negative Kritik zu äußern, wenn sie mir angebracht scheint.
Derzeit wird unter Bloggern viel darüber diskutiert, ob Rezensionen als Werbung im Sinne von §2 Abs. 5 TMG (Telemediengesetz) kenntlich gemacht werden müssen. Es gilt: Hat man für eine Besprechung ein Entgelt erhalten, muss die Besprechung als Werbung gekennzeichnet werden. Die Frage ist allerdings: Was gilt als Entgelt? Auch ein Buch, das man kostenlos als Rezensionsexemplar erhalten hat? Hier gehen die Meinungen der Rechtsexperten auseinander.
Urheberrecht
Das Urheberrecht für alle hier im Blog abgebildeten Buchcover liegt selbstverständlich beim jeweiligen Verlag, der in der Rezension genannt ist. Texte und sonstige Fotos stammen, soweit nicht anders angegeben, von mir.